I. Geltung

1.  Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten
für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2.  Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des
Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

3.  Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich
anerkennt.

4.  Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung
auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht
ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.


II. Auftragsproduktionen

1.  Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der
Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird,
dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15% zu
erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu
vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in
Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

2.  Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft
werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

3.  Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der
Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.

4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen
Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.


III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

1.  Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe
oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital
übermitteltes Bildmaterial.

2.  Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um
urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

3.  Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige
Leistungen, die zu vergüten sind.

4.  Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass
Schadensersatz hierfür geleistet wird.

5.  Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu
geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

6.  Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des
Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das
Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.


IV. Nutzungsrechte

1.  Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger
Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw.
eines vergleichbaren Printobjektes.

2.  Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen
müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das
jeweilige Grundhonorar.

3.  Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials
zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger,
welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung
ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des
Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

4.  Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder
Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
Das gilt insbesondere für:

-   eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden
Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder
Umgestaltung des Bildmaterials,

-   die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B.
magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten,
Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des
Bildmaterials gem. Ziff. III 5. AGB dient,

-   jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder
Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven
(auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),

-   die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf
Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies
geeignet sind.

5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel
zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht
abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6   Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte,
auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe
oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom
Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

7   Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen
Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

8   Der Fotograf bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt,
seine Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.


V. Haftung

1   Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen
(Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend
unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische
Urheberrecht hinaus, z.?B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die
Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der
Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung
ergebenden Sinnzusammenhänge.

2   Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen
sachgemäße Verwendung verantwortlich.


VI. Honorare

1   Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils
aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht
sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

.    Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck
gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.

.    Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare,
Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten
und gehen zu Lasten des Kunden.

4   Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert,
so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei
Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu
verlangen.

5   Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene
und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für
Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von
mindestens Euro 75,00 pro Aufnahme an.

6   Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit
bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.


VII. Rückgabe des Bildmaterials

1   Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der
vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch drei Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert
zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der
schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

2   Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu
vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der
Daten.

3   Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich
zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde
analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem
Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu
vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen
schriftlich bestätigt worden ist.

4   Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher
Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis
zum Eingang beim Fotografen.


VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

1   Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung,
Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des
fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2.  Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk
ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.


IX. Allgemeines

1.  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins
Ausland.

2.  Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3.  Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt
nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung
durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung
wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4.  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.


Copyright: Freelens

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen